1. Anwendungsbereich
Die Gerald Solz – Immobilien (nachfolgend Makler) erbringt ihre Dienstleistungen gegenüber ihrem Vertragspartner (nachfolgend Kunde) ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren und gelten nur für den betreffenden Einzelfall.
2. Angebote
Angebote des Maklers werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie basieren auf Auskünfte Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Angebote sind sie unverbindlich und freibleibend.
3. Vertraulichkeit
Alle durch den Makler erteilte Informationen, ob schriftlich oder mündlich, und Unterlagen, sind nur für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet eine eventuell bestehende Vorkenntnis über ein Angebot unverzüglich nach Erhalt des Angebotes durch den Makler anzuzeigen.
Nach Abschluss eines Hauptvertrages über ein von dem Makler vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt ist der Kunden verpflichtet, umgehend die relevanten Vertragsdaten mitzuteilen und eine einfache Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung einer Immobilie (z.B. Energieausweis) dem Makler rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt den Makler von sämtlichen Ansprüchen aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung frei.
5. Kundenidentitätsfeststellung
Dem Kunden ist bekannt, dass der Makler gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) rechtzeitig vor Abschluss eines Hauptvertrages die Identität der Vertragsparteien zu überprüfen und zu dokumentieren hat. Dem Kunden ist auch bekannt, dass er nach den Vorschriften des GwG verpflichtet ist, dem Makler die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
6. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Makler zur Erfüllung seiner Aufgaben befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Kunden zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und zu übermitteln. Der Kunde verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes.
7. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung ein Hauptvertrag über das angebotene Objekt abgeschlossen wird.
8. Höhe der Provision
Die nachfolgend genannten Provisionssätze verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, von derzeit 19 %.
- Bei einem Gegenwert bis zu € 5 Millionen beträgt die Provision 5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.
- Ab einem Gegenwert von € 5 Millionen bis zu € 10 Millionen beträgt die anteilige Provision 4 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.
- Ab einem Gegenwert von € 10 Millionen bis zu € 15 Millionen beträgt die anteilige Provision 3 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.
- Ab einem Gegenwert von 15 Millionen beträgt die anteilige Provision 2 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.
Beispiel:
Kaufpreis € 22 Millionen
Provision € 740.000,00 zzgl. MwSt.
9. Fälligkeit der Provision
Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung zu zahlen.
10. Tätigwerden für Dritte
Der Makler ist berechtigt auch für die andere Vertragspartei entgeltlich wie auch unentgeltlich beratend oder als Nachweismakler tätig zu werden.
11. Pressemitteilungen
Bei Pressemitteilungen des Kunden im Rahmen eines Vertragsabschlusses über ein von dem Makler vermitteltes Objekt, ist der Makler als Vermittler zu benennen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann gemäß des HGB handelt, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebene Streitigkeiten Darmstadt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
13. Sonstiges
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser tritt die gesetzliche Bestimmung. Fehlt es an einer solchen, tritt an die Stelle der unwirksamen eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichem Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser AGBs.